Die Gesetze in Österreich kenne ich nicht aber werden wohl so ähnlich wie in Deutschland sein. Das Thema hatten wir hier im Forum auch schon, bitte auch die Such-Funktion verwenden!!!
Angeschrieben werden dürfen nur Empfänger mit denen ein echter geschäftlicher Kontakt besteht/bestand, d.h. diejenigen haben eine Ware oder Dienstleistung gekauft. Und natürlich darf man diejenigen anschreiben, die sich mit Double-Opt-In zum Newsletter angemeldet haben. Mehr ist nicht erlaubt.