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Verfasst: 01.10.2009, 14:06
von mirko
Die Gesetze in Österreich kenne ich nicht aber werden wohl so ähnlich wie in Deutschland sein. Das Thema hatten wir hier im Forum auch schon, bitte auch die Such-Funktion verwenden!!!

Angeschrieben werden dürfen nur Empfänger mit denen ein echter geschäftlicher Kontakt besteht/bestand, d.h. diejenigen haben eine Ware oder Dienstleistung gekauft. Und natürlich darf man diejenigen anschreiben, die sich mit Double-Opt-In zum Newsletter angemeldet haben. Mehr ist nicht erlaubt.

Verfasst: 01.10.2009, 13:22
von Blueseven
Kann eine Email, die die Empfängerdaten aus geschäftlichen Kontakten hat, als Spam Email gesetzlich gelten?
Wenn der Empfänger mit Vor- und Nachnamen angesprochen wird, so ist dies keine Spam, meiner Meinung nach oder?