Re: Erneute Bestätigung abfragen wg. Gesetzesänderung - wie?
Verfasst: 04.09.2012, 13:19
Das ist aber eigentlich auch schon immer so, man durfte eigentlich noch nie Empfänger anschreiben, die dem Newsletter-Empfang nicht zugestimmt haben.
Um das jetzt "nachzuholen" ist wie im Beitrag viewtopic.php?f=33&t=10463 mit 2 Listen vorzugehen.
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