Bestätigungsemails
Moderator: mirko
Re: Bestätigungsemails
Das reicht vollkommen aus, gerade im Hinblick auf die kommende DSGVO. Welche Datenberge sollen denn alle noch gespeichert werden und vor allem wohin denn, das muss man alles ständig per Backup sichern. Gerade die DSGVO gibt vor so wenig wie möglich Daten zum Empfänger zu speichern und nicht so viele wie möglich. Die BGH-Urteile kann man mit Einführung der DSGVO sowieso alle vergessen.
Habe ich nun vergessen, unter Menü Webseite - An-/Abmeldeformulare, Registerkarte E-Mail-Versand kann man z.B. als Blindkopien-Empfänger eine eigene E-Mail-Adresse angeben.
Habe ich nun vergessen, unter Menü Webseite - An-/Abmeldeformulare, Registerkarte E-Mail-Versand kann man z.B. als Blindkopien-Empfänger eine eigene E-Mail-Adresse angeben.
Re: Bestätigungsemails
Hallo Herr Böer,
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Kopie der Bestätigungsmail (Double-Optin) für die Dokumentation sicher zu stellen? (z.B. als Kopie an eine mail-adresse zu versenden?)
Wie ich feststellen musste, reicht die Dokumentation der Anmeldung, Klick auf Bestätigungslink mit Zeitstempel und IP-Adresse rein rechtlich nicht aus.
In der Urteilsbegründung führt der BGH folgendes aus:
„Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung setzt das deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken. Die Speicherung ist dem Werbenden ohne weiteres möglich und zumutbar. Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den erforderlichen Nachweis ungeeignet.“
......
Bestätigungsmail: Eine Kopie der Bestätigungsmail kann als Nachweis dienen, dass der entsprechende Link tatsächlich an den Betroffenen geschickt wurde. Leider reicht hier als Nachweis ein Logeintrag im Mailserver nicht aus, weil daraus der Inhalt der Mail nicht rekonstruiert werden kann. Eine Rekonstruktion der Mail aus den vorhandenen CRM Daten reicht evtl. nicht als Nachweis. Eine Kopie der Mail an ein Archiv zu schicken schafft hier den nötigen Nachweis. Vielleicht kann die Mail auch an den entsprechenden Eintrag im CRM System gekoppelt werden, das erleichtert das Suchen. In Kombination mit dem Eintrag aus der Logdatei des Mailservers lässt sich hier ein fester Nachweis schaffen.
http://www.audit27001.de/doi/
MfG
Tristan
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Kopie der Bestätigungsmail (Double-Optin) für die Dokumentation sicher zu stellen? (z.B. als Kopie an eine mail-adresse zu versenden?)
Wie ich feststellen musste, reicht die Dokumentation der Anmeldung, Klick auf Bestätigungslink mit Zeitstempel und IP-Adresse rein rechtlich nicht aus.
In der Urteilsbegründung führt der BGH folgendes aus:
„Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung setzt das deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit voraus, sie auszudrucken. Die Speicherung ist dem Werbenden ohne weiteres möglich und zumutbar. Verfahren, bei denen unklar ist, ob eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem angerufenen Verbraucher stammt, sind für den erforderlichen Nachweis ungeeignet.“
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Bestätigungsmail: Eine Kopie der Bestätigungsmail kann als Nachweis dienen, dass der entsprechende Link tatsächlich an den Betroffenen geschickt wurde. Leider reicht hier als Nachweis ein Logeintrag im Mailserver nicht aus, weil daraus der Inhalt der Mail nicht rekonstruiert werden kann. Eine Rekonstruktion der Mail aus den vorhandenen CRM Daten reicht evtl. nicht als Nachweis. Eine Kopie der Mail an ein Archiv zu schicken schafft hier den nötigen Nachweis. Vielleicht kann die Mail auch an den entsprechenden Eintrag im CRM System gekoppelt werden, das erleichtert das Suchen. In Kombination mit dem Eintrag aus der Logdatei des Mailservers lässt sich hier ein fester Nachweis schaffen.
http://www.audit27001.de/doi/
MfG
Tristan
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Re: Bestätigungsemails
Da gibt es wenig zu verstehen.
Im Firmenumfeld kommt es immer wieder vor, dass die Einholung zur Erlaubnis aufgrund von Geschäftsbeziehungen auf andere Weise gegeben bzw. abgefragt wurde als durch einen Double-Opt-In, teilweise noch zu Zeiten, als es die Anforderung des Double-Opt-In noch nicht gab. Das Konstrukt der Zusendung wegen langjährig bestehender Geschäftsbeziehung ist da inzwischen wegen der Datenschutzgrundverordnung etwas wacklig geworden, so dass ggf. ein Double-Opt-In nachgeholt werden muss.
Der Weg, den Du vorgeschlagen hattest, war der, den ich auch im Sinn hatte, aber es hätte sein können, dass Du irgendwo was eingebaut hast, was ich übersehen habe, darum meine Frage.
Danke, Volkmar
Im Firmenumfeld kommt es immer wieder vor, dass die Einholung zur Erlaubnis aufgrund von Geschäftsbeziehungen auf andere Weise gegeben bzw. abgefragt wurde als durch einen Double-Opt-In, teilweise noch zu Zeiten, als es die Anforderung des Double-Opt-In noch nicht gab. Das Konstrukt der Zusendung wegen langjährig bestehender Geschäftsbeziehung ist da inzwischen wegen der Datenschutzgrundverordnung etwas wacklig geworden, so dass ggf. ein Double-Opt-In nachgeholt werden muss.
Der Weg, den Du vorgeschlagen hattest, war der, den ich auch im Sinn hatte, aber es hätte sein können, dass Du irgendwo was eingebaut hast, was ich übersehen habe, darum meine Frage.
Danke, Volkmar
Re: Bestätigungsemails
Die Frage verstehe ich nicht. Sollen alle nochmals den Bestätigungslink anklicken? Das wäre ein Nachholen des Double-Opt-Ins, das ist normalerweise nicht erlaubt=Spam-Versand.
Wenn dann alle Empfänger als Datei exportieren, die Empfänger alle löschen, den Text der Bestätigungs-E-Mail anpassen, die Empfänger neu importieren und Häkchen für den Versand der Double-Opt-In-E-Mail setzen.
Wenn dann alle Empfänger als Datei exportieren, die Empfänger alle löschen, den Text der Bestätigungs-E-Mail anpassen, die Empfänger neu importieren und Häkchen für den Versand der Double-Opt-In-E-Mail setzen.
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Bestätigungsemails
Hallo,
gibt es eine Möglichkeit, die Bestätigungsmail für eine Empfängerliste erneut aussenden zu lassen?
Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab Ende Mai 2018 gilt, verlangt das unter Umständen.
Danke, Volkmar
gibt es eine Möglichkeit, die Bestätigungsmail für eine Empfängerliste erneut aussenden zu lassen?
Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab Ende Mai 2018 gilt, verlangt das unter Umständen.
Danke, Volkmar