Abmeldung erst nach OK

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Moderator: mirko

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mirko
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Re: Abmeldung erst nach OK

Beitrag von mirko »

eymer hat geschrieben:
mirko hat geschrieben:Nein, in der Schweiz gibt es auch Anti-Spam-Gesetze.
Ja, die gibt es. Aber sie sind nicht so stark regulierend wie in Deutschland.

Ich bin Empfänger des Newsletters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB. Wenn man den abmelden will, muss man:
1) Link zu der eigentlichen Meldung anklicken (der Newsletter selber enthält nur je einen Link für die deutsche und einen für die französische Version sowie freundliche Grüsse und den Absender in 5 Sprachen).
2) Auf der dann angezeigten Webseite im Menü "Newsletter abonnieren" anwählen.
3) Im Formular Name, Vorname und Mail-Adresse angeben. (Pech hat, wer nicht mehr weiss, mit welcher Adresse er den Newsletter abonniert hat. Der geht aus dem Newsletter nicht hervor. Und da ich für solche Zwecke oft Aliase angebe, ist das ein echtes Problem.)
4) "Bitte löschen Sie meine Daten aus Ihrem Verteiler" anwählen.
5) "Abschicken" klicken.

Da finde ich den von mir gewünschten Weg doch etliches komfortabler.

Gruss vom eymer
Ja dann könnte man denjenigen spätestens beim nächsten Newsletter abmahnen, man bekommt ja nie wieder den Newsletter los, wenn man die E-Mail-Adresse nicht mehr weiß, das kann auch nach Recht in der Schweiz nicht korrekt sein.
eymer
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Re: Abmeldung erst nach OK

Beitrag von eymer »

mirko hat geschrieben:Nein, in der Schweiz gibt es auch Anti-Spam-Gesetze.
Ja, die gibt es. Aber sie sind nicht so stark regulierend wie in Deutschland.

Ich bin Empfänger des Newsletters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB. Wenn man den abmelden will, muss man:
1) Link zu der eigentlichen Meldung anklicken (der Newsletter selber enthält nur je einen Link für die deutsche und einen für die französische Version sowie freundliche Grüsse und den Absender in 5 Sprachen).
2) Auf der dann angezeigten Webseite im Menü "Newsletter abonnieren" anwählen.
3) Im Formular Name, Vorname und Mail-Adresse angeben. (Pech hat, wer nicht mehr weiss, mit welcher Adresse er den Newsletter abonniert hat. Der geht aus dem Newsletter nicht hervor. Und da ich für solche Zwecke oft Aliase angebe, ist das ein echtes Problem.)
4) "Bitte löschen Sie meine Daten aus Ihrem Verteiler" anwählen.
5) "Abschicken" klicken.

Da finde ich den von mir gewünschten Weg doch etliches komfortabler.

Gruss vom eymer
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mirko
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Re: Abmeldung erst nach OK

Beitrag von mirko »

Nein, in der Schweiz gibt es auch Anti-Spam-Gesetze.
eymer
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Re: Abmeldung erst nach OK

Beitrag von eymer »

Schade.
mirko hat geschrieben:… rechtlich gesehen …
Ich glaube, in der Schweiz sind wir da etwas toleranter… 8)

Danke & Gruss vom eymer
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mirko
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Re: Abmeldung erst nach OK

Beitrag von mirko »

Nein kann man nicht, rechtlich gesehen ist ein Single Opt-Out ohne Nachfrage zwingend, es darf keine Zwischenabfrage erfolgen. Man kann natürlich bei der jeweiligen Liste Double-Opt-Out aktivieren, dann muss derjenigen einen Link in einer E-Mail anklicken, ist aber rechtlich gesehen nicht erlaubt.
eymer
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Abmeldung erst nach OK

Beitrag von eymer »

Hallo

Wenn jemand im Newsletter auf den "Abmelden"-Link klickt, ist er ohne weitere Nachfrage draussen.
Ich finde das nicht optimal gelöst, z.B. in folgenden Situationen:
• Der Empfänger klickt versehentlich auf den Link.
• Ich schicke einen Test an Kunden X mit den Daten, wie sie Y sehen würde. Huber testet alle Links aus (auch Abmelden) und schon ist Y weg…
• A schickt den Newsletter an B weiter, dieser klickt, und A ist weg…

Kann man es irgendwie machen, dass ein Klick auf "Abmelden" auf eine Seite kommt, wo man gefragt wird "Wollen sie die Adresse xxx@example.com wirklich löschen?".

Danke für sachdienliche Hinweise
Gruss vom eymer
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