DSGVO checkbox für Datenschutzerklärung

PHP Newsletter Software/Script und E-Mail-Marketing Software SuperWebMailer

Moderator: mirko

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MarcusK
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Re: DSGVO checkbox für Datenschutzerklärung

Beitrag von MarcusK »

Danke Mirko!

Ob es eine Check-Box sein muss oder nicht, da streiten sich noch die Rechtsanwälte darüber. Auch, ob ein Link auf die Datenschutzerklärung reicht oder ob die 20 Seiten dem Grundsatz der verständlichen, einfach Erklärung zum Zeitpunkt der Erhebung widersprechen. :-)


Marcus
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mirko
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Re: DSGVO checkbox für Datenschutzerklärung

Beitrag von mirko »

Es muss aber keine Checkbox sein, es reicht darauf hinzuweisen wozu die Daten erhoben werden und die Datenschutzerklärung verlinkt werden, so wie es in der neuen SuperWebMailer-Version enthalten ist, sobald man beim Formular die URL zur eigenen Datenschutzerklärung angibt.

Wenn es eine Checkbox sein muss: viewtopic.php?t=9311
MarcusK
Beiträge: 175
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DSGVO checkbox für Datenschutzerklärung

Beitrag von MarcusK »

Hallo Mirko,

ich nutze seit Jahren eigene Seiten für die Anmeldung, die vor Jahren mit Hilfe der Templates von SWM generiert wurden. In der subscripe.php müsste für Rechtssicherheit eine Checkbox eingebaut werden, die der Kunde anklickt, damit er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat, bevor der Klick auf Anmelden akzeptiert wird. Anderenfalls müsste die gesamte Information zu Versender, Zweck und Belehrung auf die php-Seite geschrieben werden. Für die Zukunft (neue Website) werde ich etwas benutzerfreundliches in diese Richtung machen. Die Checkbox wäre eine vorläufige Absicherung. Ist dies einfach möglich?

Marcus

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Artikel 13 der EU-DSGVO fordert, dass betroffene Personen schon bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (also z.B. die Daten im Newsletter-Anmeldeformular) umfassend informiert werden müssen. Zu den geforderten Informationen zählen unter anderem die Kontaktdaten des Versenders und dessen Datenschutzbeauftragten, der Verarbeitungszweck und deren Rechtsgrundlage, die Speicherdauer bzw. die Kriterien dafür, das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, das Recht auf Widerruf der Einwilligung sowie das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
(Quelle: https://www.email-marketing-forum.de/Fa ... ung/144859)
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