Newsletter seit dem 10.07.2012 mit Double-opt-in verboten

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revilo
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Re: Newsletter seit dem 10.07.2012 mit Double-opt-in verbote

Beitrag von revilo »

Ich habe mir das Urteil inzwischen im Originaltext angesehen. Das Gericht zweifelt das Double-Opt-In Verfahren aber im Grundsatz an. Die anderen Details sind zusätzliche Mängel.
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mirko
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Re: Newsletter seit dem 10.07.2012 mit Double-opt-in verbote

Beitrag von mirko »

Du musst aber auch genau den Fall lesen, um den es dabei ging. Es geht um "Newsletter der Sponsoren", also um E-Mail-Adressen aus Gewinnspielen. Die E-Mail-Adressen, die per Double-Opt-In gesammelt werden, dürfen danach nicht an die Sponsoren weitergegeben werden bzw. dürfen schon, nur darf keine E-Mail durch den Sponsor versendet werden, sondern jeder Sponsor muss sich separat die Einwilligung holen.
revilo
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Newsletter seit dem 10.07.2012 mit Double-opt-in verboten

Beitrag von revilo »

Ich war heute auf einer Webseite eines Anwalts, der sich mit Internetrecht beschäftigt. Dort stand etwas sehr interessantes:

Laut dem Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth (Beschluss v. 10.07.2012 - 103 C 511/12) ist E-Mail Werbung (Newsletter) auch dann rechtswidrig, wenn die Einwilligung des Empfängers per Double-Opt-In eingeholt wurde.

Zitat: "(...) Das hierbei häufig von den Shop-Betreibern oder Marketingfirmen eingesetzte Double-opt-in Verfahren erweist sich nach einem Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth (Beschluss v. 10.07.2012 - 103 C 511/12) jedoch als wenig rechtssicher, da nie ausgeschlossen werden kann, dass Dritte irgendeine E-Mail-Adresse missbräuchlich bei der Anmeldung zum Double-opt-in Verfahren eingetragen haben. (...)" (Quelle: http://community.beck.de/gruppen/forum/ ... ouble-opt-; Veröffentlich am 20.07.2012;)

Zwar wies der Newsletter-Anmeldevorgang noch weitere Mängel auf und dieser Beschluss stammt "nur" von einem Amtsgericht, jedoch steht jetzt allen "Abmahn"-Anwälten hiermit Tür und Angel offen, aufgrund dieses Urteils Abmahnungen/Unterlassungserklärungen zu versenden. Da dieses Urteil noch sehr neu ist, dürfte bald eine Abmahnwelle folgen. Und eigentlich können sich in diesen Fällen die Anwälte gleich selbst in die Newsletter eintragen und dann gleich die passende Abmahnung wenige Tage hinter her senden ;-)
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